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Schadensgutachten · § 249 BGB

Haftpflichtgutachten –
Ihr volles Recht, kostenlos.

Haben Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten? Dann zahlt die Haftpflicht­ versicherung des Unfallverursachers nicht nur die Reparatur, sondern auch ein unabhängiges Gutachten – kostenlos für Sie.

Was Sie bekommen

  • 4.870 €

    durchgesetzt im Schnitt

  • 100 %

    kostenfrei für Geschädigte

  • 24 h

    Reaktionszeit garantiert

Was ist enthalten?

  • Reparaturkostenkalkulation
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall / Mietwagenpauschale
  • Restwertermittlung (bei Totalschaden)
  • Beweissicherung für Gericht & Versicherung
  • Persönliche Vor-Ort-Begutachtung

Wann haben Sie Anspruch?

Sobald der Unfallgegner eindeutig haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegt. In fast allen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung dann alle Gutachter-Kosten.

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