Schadensgutachten · § 249 BGB
Haftpflichtgutachten –
Ihr volles Recht, kostenlos.
Haben Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten? Dann zahlt die Haftpflicht versicherung des Unfallverursachers nicht nur die Reparatur, sondern auch ein unabhängiges Gutachten – kostenlos für Sie.
Was Sie bekommen
4.870 €
durchgesetzt im Schnitt
100 %
kostenfrei für Geschädigte
24 h
Reaktionszeit garantiert
Was ist enthalten?
- Reparaturkostenkalkulation
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall / Mietwagenpauschale
- Restwertermittlung (bei Totalschaden)
- Beweissicherung für Gericht & Versicherung
- Persönliche Vor-Ort-Begutachtung
Wann haben Sie Anspruch?
Sobald der Unfallgegner eindeutig haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegt. In fast allen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung dann alle Gutachter-Kosten.
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