Leistung · Wertgutachten
Was ist Ihr Autoheute wirklich wert?
Ob für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Leasingrückgabe oder Versicherung – ein unabhängiges Wertgutachten dokumentiert den realen Marktwert Ihres Fahrzeugs stichtagsgenau und gerichtsfest. Anders als beim Schadensgutachten zahlt das Wertgutachten in der Regel der Auftraggeber selbst.
Typische Anlässe
Privatverkauf
Realistischer Marktwert für die Verkaufsannonce – sichert einen fairen Preis und vermeidet Streit nach dem Verkauf.
Erbschaft & Scheidung
Stichtagsbezogene Wertermittlung für Nachlassauseinandersetzungen oder Vermögensausgleich – gerichtsfest dokumentiert.
Versicherungswert
Festlegung des Wiederbeschaffungswertes für Kaskoversicherung, besonders bei Oldtimern, Sonderausstattungen oder Tuning.
Leasing-Rückgabe
Unabhängige Begutachtung vor Rückgabe – schützt vor überzogenen Schadensforderungen des Leasinggebers.
Was im Wertgutachten enthalten ist
- •Fahrzeugidentifikation: Hersteller, Modell, FIN, HSN/TSN, Erstzulassung, Laufleistung, technische Daten
- •Zustandsbeschreibung: technisch und optisch, mit Lichtbildern aller relevanten Karosseriepartien und Innenraum
- •Sonderausstattung & Tuning: Aufschlüsselung mit Marktwerten – wichtig bei jüngeren Fahrzeugen und Oldtimern
- •Marktwertermittlung: Marktrecherche anhand DAT, Schwacke, EurotaxGlass, AutoScout24, mobile.de zum Stichtag
- •Bewertungswerte: Händler-Verkaufswert, Händler-Einkaufswert, Wiederbeschaffungswert, Restwert (sofern relevant)
Unterschied zum Schadensgutachten
Beim Schadensgutachten nach unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – auch das Sachverständigen- honorar (§ 249 BGB). Beim Wertgutachten zahlt der Auftraggeber selbst, weil es kein Haftungsgegner gibt. Die Kosten richten sich nach dem Bewertungsumfang, üblicher Bereich liegt zwischen 250 und 600 Euro netto.
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