KFZ-Gutachten in Wiesbaden
KFZ-Gutachter in Wiesbaden.Unabhängig. Kostenlos. Kompetent.
Haftpflichtengel vermittelt Ihnen in Wiesbaden einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Ihren Unfallschaden – schnell, digital und ohne einen Cent eigene Kosten, wenn der Unfallgegner haftet.
0 € für Sie
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten – inklusive Gutachterhonorar (§ 249 BGB).
Unabhängig
Unsere Sachverständigen vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung. Freie Gutachterwahl ist Ihr gesetzliches Recht.
Schnell vor Ort
Termin in der Regel binnen 24 Stunden. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – egal ob Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.
Deutschlandweit verfügbar
Partner-Sachverständiger in Wiesbaden verfügbar
Wir vermitteln deutschlandweit unabhängige Kfz-Sachverständige. Erzählen Sie uns von Ihrem Schadenfall – wir matchen den passenden Partner-Gutachter in Ihrer Nähe und melden uns binnen 24 Stunden zur Terminvereinbarung.
Warum Haftpflichtengel in Wiesbaden?
Vor-Ort-Gutachten
Unsere Sachverständigen kommen zu Ihnen – nach Hause, in die Werkstatt oder zum Unfallort.
Kostenfrei & unabhängig
Bei Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.
24–48 Stunden
Wir beauftragen schnell – damit Sie nicht wochenlang auf Ihre Entschädigung warten.
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall in Wiesbaden haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – § 249 BGB garantiert die freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt erfasst werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was Geschädigte immer wieder fragen – und was Sie über Ihre Rechte wissen sollten.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – auch die Gutachterkosten. Grundlage ist § 249 BGB. Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.
Ja. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren – und sollten es auch nicht. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder Totalschadenverdacht oft noch am selben Werktag. Wir kommen zu Ihnen – Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.
Bei klaren Schuldverhältnissen meist nicht. Bei strittiger Haftungsquote, Kürzungen durch die Versicherung oder größeren Schäden ist ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt jedoch sehr zu empfehlen – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht – dessen Versicherung zahlt alles. Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Haftpflichtengel ist auf Haftpflichtschäden spezialisiert.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung – sie steht Ihnen als eigenständiger Schadensposten zu.
Über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro netto. Darunter wird in der Regel ein Werkstatt-Kostenvoranschlag akzeptiert. Wichtig: Verdeckte Schäden werden oft unterschätzt – lassen Sie das im Zweifel vom Sachverständigen prüfen.
Eine pauschale Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können – meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, abhängig von der Fahrzeugklasse. Voraussetzung: kein Mietwagen genutzt, aber Nutzungswille vorhanden.
Bei kooperativer Versicherung 4–8 Wochen ab Gutachten-Eingang. Bei strittigen Fällen oder Kürzungen kann es länger dauern. Mit anwaltlicher Begleitung beschleunigt sich der Prozess oft erheblich.
Nichts. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos, weil die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten trägt. Auch wenn der Fall am Ende nicht bei einem Sachverständigen aus unserem Netzwerk landet, entstehen Ihnen keine Gebühren.
Lieber sprechen statt tippen?
Rückruf in 15 Minuten – kostenlos
Tragen Sie nur Ihre Telefonnummer ein. Ein Mitarbeiter ruft Sie zurück und nimmt Ihren Fall in Ruhe auf – diskret, unverbindlich, ohne Wartemusik.
Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Sie unter der angegebenen Nummer zurückrufen. Keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte.