Restwertbörse-Falle: Warum Sie nicht zur Versicherungs-Börse müssen
Outline: Pain hit Versicherung schickt Restwertangebot von Aufkäufer aus 500 km Entfernung, der angeblich 3.000 Euro mehr bietet als der lokale Schrotthändler; Klarstellung BGH-Urteile bestätigen regionalen Markt als maßgeblich; §249 BGB schützt vor Verwertungszwang.
Wie die Restwertbörse-Falle funktioniert
Outline: Versicherer betreiben oder nutzen zentrale Online-Restwertbörsen wie WinValue oder CarTV; Aufkäufer bundesweit bieten auf Schadenfahrzeuge; Mondpreise weil Aufkäufer aus Niedriglohnregionen das Fahrzeug abtransportieren; Versicherung schickt höchstes Gebot und drängt Geschädigten zum Verkauf, um Auszahlung zu drücken.
Was die Rechtsprechung sagt
Outline: BGH hat mehrfach entschieden VI ZR 119/04 und Folgeurteile dass der regionale Markt maßgeblich ist; Geschädigter muss Fahrzeug nicht überregional verwerten; eigener Gutachter ermittelt regionalen Restwert; Verweis auf §249 BGB und Wirtschaftlichkeitsgebot des Geschädigten.
So setzen Sie sich durch
Outline: Eigener Gutachter holt mindestens drei regionale Restwertangebote ein; Restwert wird im Gutachten dokumentiert; Versicherungsangebote ignorieren oder schriftlich zurückweisen; im Streitfall Anwalt einschalten; bei Verkauf an regionalen Aufkäufer Belege aufbewahren als Beweis.
Beispielrechnung
Outline: Wiederbeschaffungswert 18.000 Euro; regionaler Restwert 5.000 Euro ergibt 13.000 Euro Auszahlung; Versicherungs-Restwertbörse 8.500 Euro ergibt nur 9.500 Euro Auszahlung; Differenz 3.500 Euro zu Ihren Gunsten wenn Sie regional verkaufen und §249 BGB nutzen.
Tipps für die Praxis
- 1.Niemals an überregionalen Aufkäufer aus Versicherungs-Restwertbörse verkaufen.
- 2.Eigenen Gutachter mit regionalem Restwert beauftragen.
- 3.Restwertangebote der Versicherung schriftlich zurückweisen.
- 4.BGH-Rechtsprechung kennen und im Schreiben zitieren.
- 5.Bei Druck der Versicherung sofort Anwalt einschalten.
Weiterführende Themen
Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.
Gutachten kostenlos starten