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Tricks der Versicherungen: Wie Sie sich schützen

Outline: Pain hit Versicherer haben gewinnoptimierte Schadensabteilungen, jede Kürzung ist Profit; Geschädigter ist Laie und alleine; Versprechen: 7 häufigste Tricks erkennen und kontern mit §249 BGB als Schwert.

Trick 1 bis 3: Gutachter, Werkstatt, Restwertbörse

Outline: Trick 1 Versicherungsgutachter aufdrängen statt freie Wahl nach §249 BGB; Trick 2 günstige Partnerwerkstatt verweisen statt Markenwerkstatt; Trick 3 überregionale Restwertbörse mit Mondpreisen statt regionalem Markt.

Trick 4 bis 5: Wertminderung und Nutzungsausfall kürzen

Outline: Trick 4 Wertminderung pauschal ablehnen oder unter Pauschal-300-Euro abspeisen; Trick 5 Nutzungsausfall mit zu niedriger Klassifizierung oder verkürzter Reparaturdauer kürzen; beide Tricks scheitern an unabhängigem Gutachten.

Trick 6 bis 7: Abfindung und Verjährung

Outline: Trick 6 Abfindungsangebot mit Generalverzichtsklausel binnen Tagen unterschreiben lassen; Folgeschäden wie HWS oder Wertminderung dann verloren; Trick 7 Verjährungsfristen ausnutzen und reklamierte Posten so lange verzögern bis Anspruch verjährt; Schutz durch Anwalt.

Ihr Schutz: Gutachter, Anwalt, §249 BGB

Outline: Drei-Säulen-Schutz freier Gutachter, Verkehrsrechtsanwalt, §249 BGB; alle Kosten trägt die gegnerische Versicherung; niemals direkt mit Versicherung verhandeln ohne fachliche Begleitung; Haftpflichtengel als zentraler Anlaufpunkt vermittelt Gutachter und Anwalt.

Tipps für die Praxis

  • 1.Niemals Abfindungsangebote ohne Anwalt unterschreiben.
  • 2.Gutachter selbst wählen, nicht den der Versicherung.
  • 3.Restwertangebote der Versicherung ignorieren, regional verkaufen.
  • 4.Pauschalbeträge für Wertminderung ablehnen, Gutachten anfordern.
  • 5.Bei jeder Kürzung sofort Anwalt einschalten.

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