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Lexikon-Eintrag

Erstuntersuchung

Erste Begutachtung des Unfallfahrzeugs durch den Sachverstaendigen zur Schadensaufnahme.

Definition

Die Erstuntersuchung ist die initiale Begutachtung des Unfallfahrzeugs durch einen Kfz-Sachverstaendigen. Sie bildet die Grundlage fuer das spaetere Schadensgutachten. Der Sachverstaendige dokumentiert alle sichtbaren Schaeden, identifiziert das Fahrzeug ueber die Fahrzeugidentifikationsnummer, prueft Vorschaeden und nimmt Beweisfotos auf. Die Erstuntersuchung erfolgt idealerweise innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Unfall, bevor Veraenderungen oder Reparaturen den Befund beeintraechtigen. Bei groesseren Schaeden kann eine Demontage einzelner Bauteile erforderlich sein, um verdeckte Beschaedigungen wie Karosseriestrukturschaeden, Achsschaeden oder Bauteilbruechen festzustellen. Der Sachverstaendige notiert Tachostand, Ausstattungsmerkmale und gegebenenfalls Zubehoer. Auf Basis der Erstuntersuchung entsteht eine Reparaturkalkulation und die Wertermittlung. Die Kosten der Erstuntersuchung sind Teil des Sachverstaendigenhonorars und werden bei einem unverschuldeten Unfall vollstaendig von der gegnerischen Haftpflicht uebernommen. Eine Nachuntersuchung kann bei spaeter erkennbaren Folgeschaeden notwendig werden.

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