Lexikon-Eintrag
Beilackierung
Mitlackierung angrenzender Bauteile zur Vermeidung sichtbarer Farbunterschiede nach einer Reparatur.
Definition
Beilackierung bezeichnet das zusaetzliche Lackieren angrenzender, eigentlich unbeschaedigter Karosserieteile, um Farbtonunterschiede zu vermeiden. Moderne Metallic- und Effektlacke lassen sich praktisch nie hundertprozentig farbgleich nachmischen, sodass ein neu lackiertes Bauteil neben dem unverletzten Nachbarbauteil auffaellt. Die Beilackierung gleicht den Uebergang aus, indem der Lack weich auslaeuft. Die Kosten sind Teil des erstattungsfaehigen Schadens nach § 249 BGB, sofern technisch erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestaetigt, dass Beilackierung kein Sowieso-Posten ist, sondern den Geschaedigten in den urspruenglichen Zustand versetzen soll. Typische Beilackierungsbereiche sind die angrenzende Tuer, Kotfluegel oder Saeule. Pro Bauteil entstehen Kosten von 200 bis 500 Euro. Versicherer kuerzen Beilackierungspositionen haeufig, ein qualifiziertes Schadensgutachten mit Begruendung der Notwendigkeit ist daher unverzichtbar. Die Werkstatt dokumentiert den Arbeitsumfang detailliert.
Verwandte Begriffe
Lackierung
Wiederherstellung des Fahrzeuglackes nach einer Reparatur in Neuwagenqualitaet.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zwischen Karosserie- und Lackierbetrieb während der Reparatur.
Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.
Gutachten kostenlos starten