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Lexikon-Eintrag

Beilackierung

Mitlackierung angrenzender Bauteile zur Vermeidung sichtbarer Farbunterschiede nach einer Reparatur.

Definition

Beilackierung bezeichnet das zusaetzliche Lackieren angrenzender, eigentlich unbeschaedigter Karosserieteile, um Farbtonunterschiede zu vermeiden. Moderne Metallic- und Effektlacke lassen sich praktisch nie hundertprozentig farbgleich nachmischen, sodass ein neu lackiertes Bauteil neben dem unverletzten Nachbarbauteil auffaellt. Die Beilackierung gleicht den Uebergang aus, indem der Lack weich auslaeuft. Die Kosten sind Teil des erstattungsfaehigen Schadens nach § 249 BGB, sofern technisch erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestaetigt, dass Beilackierung kein Sowieso-Posten ist, sondern den Geschaedigten in den urspruenglichen Zustand versetzen soll. Typische Beilackierungsbereiche sind die angrenzende Tuer, Kotfluegel oder Saeule. Pro Bauteil entstehen Kosten von 200 bis 500 Euro. Versicherer kuerzen Beilackierungspositionen haeufig, ein qualifiziertes Schadensgutachten mit Begruendung der Notwendigkeit ist daher unverzichtbar. Die Werkstatt dokumentiert den Arbeitsumfang detailliert.

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