Lexikon-Eintrag
Verbringungskosten
Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zwischen Karosserie- und Lackierbetrieb während der Reparatur.
Definition
Verbringungskosten entstehen, wenn eine Karosseriewerkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt und das Fahrzeug zwischen Reparaturbetrieb und Lackierbetrieb transportiert werden muss. Sie liegen in der Regel zwischen 80 und 180 Euro netto pro Schadensfall und sind im Reparaturkostengutachten gesondert ausgewiesen. Bei tatsächlicher Reparatur in einer Werkstatt ohne eigene Lackiererei sind die Verbringungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe zu erstatten. Bei fiktiver Abrechnung ist die Erstattung umstritten: Der Bundesgerichtshof anerkennt sie, soweit sie in der Region üblicherweise anfallen, also in den dortigen Werkstätten regelmäßig berechnet werden. Versicherer kürzen Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung dennoch häufig pauschal – diese Kürzungen sind im Streitfall überprüfbar. Auch UPE-Aufschläge auf Ersatzteilpreise folgen einer ähnlichen Logik und gehören zum erstattungsfähigen Reparaturaufwand, wenn sie regional üblich sind.
Verwandte Begriffe
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Kostenvoranschlag
Eine schriftliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne unabhängige gutachterliche Bewertung.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.
Gutachten kostenlos starten