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Lexikon-Eintrag

Verbringungskosten

Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zwischen Karosserie- und Lackierbetrieb während der Reparatur.

Definition

Verbringungskosten entstehen, wenn eine Karosseriewerkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt und das Fahrzeug zwischen Reparaturbetrieb und Lackierbetrieb transportiert werden muss. Sie liegen in der Regel zwischen 80 und 180 Euro netto pro Schadensfall und sind im Reparaturkostengutachten gesondert ausgewiesen. Bei tatsächlicher Reparatur in einer Werkstatt ohne eigene Lackiererei sind die Verbringungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe zu erstatten. Bei fiktiver Abrechnung ist die Erstattung umstritten: Der Bundesgerichtshof anerkennt sie, soweit sie in der Region üblicherweise anfallen, also in den dortigen Werkstätten regelmäßig berechnet werden. Versicherer kürzen Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung dennoch häufig pauschal – diese Kürzungen sind im Streitfall überprüfbar. Auch UPE-Aufschläge auf Ersatzteilpreise folgen einer ähnlichen Logik und gehören zum erstattungsfähigen Reparaturaufwand, wenn sie regional üblich sind.

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