Lexikon-Eintrag
Kostenvoranschlag
Eine schriftliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne unabhängige gutachterliche Bewertung.
Definition
Ein Kostenvoranschlag ist eine von einer Kfz-Werkstatt erstellte Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er enthält Arbeitspositionen, Ersatzteile und Lackieraufwand, üblicherweise jedoch ohne Bewertung von Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturwürdigkeit. Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro netto wird der Kostenvoranschlag als ausreichende Grundlage für die Schadenregulierung anerkannt. Oberhalb dieser Grenze ist ein vollständiges Sachverständigengutachten zu empfehlen, da der Kostenvoranschlag wesentliche Schadenspositionen wie merkantile Wertminderung oder Nutzungsausfalldauer nicht abbildet. Zudem ist die Werkstatt am späteren Reparaturauftrag wirtschaftlich interessiert, was die Neutralität einschränkt. Geschädigte, die nur einen Kostenvoranschlag vorlegen, riskieren bei mittleren und größeren Schäden erhebliche Mindererstattungen. Der Kostenvoranschlag ist daher kein vollwertiger Ersatz für ein unabhängiges Schadensgutachten, sondern lediglich ein einfaches Werkstattangebot zur Reparaturdurchführung.
Verwandte Begriffe
Bagatellschaden
Ein kleiner Karosserieschaden, dessen Reparaturkosten unterhalb einer bestimmten Wertgrenze liegen.
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
Freie Gutachterwahl (§249 BGB)
Der Geschädigte darf den Sachverständigen seines Vertrauens frei wählen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.
Gutachten kostenlos starten