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Lexikon-Eintrag

Kostenvoranschlag

Eine schriftliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne unabhängige gutachterliche Bewertung.

Definition

Ein Kostenvoranschlag ist eine von einer Kfz-Werkstatt erstellte Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er enthält Arbeitspositionen, Ersatzteile und Lackieraufwand, üblicherweise jedoch ohne Bewertung von Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturwürdigkeit. Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro netto wird der Kostenvoranschlag als ausreichende Grundlage für die Schadenregulierung anerkannt. Oberhalb dieser Grenze ist ein vollständiges Sachverständigengutachten zu empfehlen, da der Kostenvoranschlag wesentliche Schadenspositionen wie merkantile Wertminderung oder Nutzungsausfalldauer nicht abbildet. Zudem ist die Werkstatt am späteren Reparaturauftrag wirtschaftlich interessiert, was die Neutralität einschränkt. Geschädigte, die nur einen Kostenvoranschlag vorlegen, riskieren bei mittleren und größeren Schäden erhebliche Mindererstattungen. Der Kostenvoranschlag ist daher kein vollwertiger Ersatz für ein unabhängiges Schadensgutachten, sondern lediglich ein einfaches Werkstattangebot zur Reparaturdurchführung.

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