Lexikon-Eintrag
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
Definition
Die Wertminderung ist nach §249 BGB als eigenständige Schadensposition zu erstatten und wird in eine merkantile und eine technische Komponente unterschieden. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein fachgerecht repariertes Fahrzeug allein deshalb erleidet, weil es im Markt als Unfallfahrzeug gilt und Käufer hierfür einen geringeren Preis zahlen. Sie wird vom Sachverständigen anhand etablierter Methoden wie Ruhkopf/Sahm, BVSK oder Halbgewachs berechnet und hängt von Schadensumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung und Marktwert ab. Beispiel: Bei einem dreijährigen Mittelklassefahrzeug mit Reparaturkosten von 6.000 Euro kann die merkantile Wertminderung bei rund 600 bis 900 Euro liegen. Die technische Wertminderung umfasst dagegen verbleibende technische Mängel nach der Reparatur, etwa nicht vollständig herstellbare Fahrwerksgeometrie. Beide Wertminderungen sind erstattungsfähig – sie werden unabhängig davon gezahlt, ob das Fahrzeug verkauft oder weiter genutzt wird.
Verwandte Begriffe
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
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