Lexikon-Eintrag
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Definition
Der Wiederbeschaffungswert ist der Bruttobetrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein in Marke, Modell, Ausstattung, Alter, Laufleistung und Zustand vergleichbares Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im regionalen Einzugsgebiet zu erwerben. Er wird vom unabhängigen Sachverständigen anhand von Marktrecherchen, Bewertungssystemen wie DAT oder Schwacke sowie individueller Berücksichtigung von Sonderausstattung, Pflegezustand und Vorgeschichte ermittelt. Der Wiederbeschaffungswert ist die zentrale Bezugsgröße bei wirtschaftlichem Totalschaden, bei der 130-Prozent-Regel und für die Frage, ob fiktive Reparaturkosten erstattungsfähig sind. Die enthaltene Mehrwertsteuer hängt vom Fahrzeugalter ab – bei jüngeren Fahrzeugen voller Regelsteuersatz, bei älteren oft Differenzbesteuerung von 2,5 Prozent oder Privatverkauf ohne Umsatzsteuer. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro brutto bei einem fünf Jahre alten Pkw aus Händlerbestand mit voller Mehrwertsteuer.
Verwandte Begriffe
Restwert
Der Wert, den ein verunfalltes Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
130-Prozent-Regel
Reparatur ist auch dann zulässig, wenn die Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Zeitwert
Der aktuelle Wert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
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