Lexikon-Eintrag
Restwert
Der Wert, den ein verunfalltes Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.
Definition
Der Restwert beziffert den Marktwert eines Unfallfahrzeugs in seinem aktuellen, unreparierten Zustand. Er wird vom Sachverständigen ermittelt und ist insbesondere bei wirtschaftlichem Totalschaden für die Schadenabrechnung entscheidend, da er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Maßgeblich ist der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, den der Geschädigte ohne besonderen Aufwand erreichen kann – also typischerweise drei Angebote ortsansässiger Aufkäufer oder seriöser Händler im Einzugsgebiet. Höhere Angebote von bundesweiten Restwertbörsen muss sich der Geschädigte nicht entgegenhalten lassen, sofern er das Fahrzeug zum gutachterlich festgestellten Restwert tatsächlich veräußert. Beispiel: Beträgt der Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro und der Restwert 4.500 Euro, ergibt sich der Wiederbeschaffungsaufwand von 7.500 Euro. Versuche der Versicherer, nachträglich höhere Restwerte aus Online-Börsen zu fordern, sind im Regelfall unbeachtlich, wenn der Verkauf bereits erfolgt ist.
Verwandte Begriffe
Restwertbörse
Online-Plattform, auf der bundesweit agierende Aufkäufer Gebote für Unfallfahrzeuge abgeben.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
130-Prozent-Regel
Reparatur ist auch dann zulässig, wenn die Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
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