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Lexikon-Eintrag

Restwert

Der Wert, den ein verunfalltes Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.

Definition

Der Restwert beziffert den Marktwert eines Unfallfahrzeugs in seinem aktuellen, unreparierten Zustand. Er wird vom Sachverständigen ermittelt und ist insbesondere bei wirtschaftlichem Totalschaden für die Schadenabrechnung entscheidend, da er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Maßgeblich ist der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, den der Geschädigte ohne besonderen Aufwand erreichen kann – also typischerweise drei Angebote ortsansässiger Aufkäufer oder seriöser Händler im Einzugsgebiet. Höhere Angebote von bundesweiten Restwertbörsen muss sich der Geschädigte nicht entgegenhalten lassen, sofern er das Fahrzeug zum gutachterlich festgestellten Restwert tatsächlich veräußert. Beispiel: Beträgt der Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro und der Restwert 4.500 Euro, ergibt sich der Wiederbeschaffungsaufwand von 7.500 Euro. Versuche der Versicherer, nachträglich höhere Restwerte aus Online-Börsen zu fordern, sind im Regelfall unbeachtlich, wenn der Verkauf bereits erfolgt ist.

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