Lexikon-Eintrag
Restwertbörse
Online-Plattform, auf der bundesweit agierende Aufkäufer Gebote für Unfallfahrzeuge abgeben.
Definition
Restwertbörsen sind internetbasierte Versteigerungsplattformen, auf denen gewerbliche Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet – teils auch aus dem Ausland – Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben können. Versicherer nutzen Restwertbörsen häufig, um über das gutachterliche Restwertergebnis hinausgehende Angebote vorzulegen und so die Entschädigung zu mindern. Höchstrichterlich anerkannt ist jedoch, dass der Geschädigte sein Fahrzeug auf dem allgemeinen regionalen Markt veräußern darf und sich nicht auf bundesweite Sondermärkte verweisen lassen muss. Maßgeblich ist daher der vom unabhängigen Sachverständigen ermittelte regionale Restwert auf Basis von drei örtlichen Angeboten. Reicht die Versicherung erst nach Verkauf des Fahrzeugs ein höheres Restwertgebot ein, ist dieses unbeachtlich. Geschädigte sollten daher nicht eigenmächtig in eine Restwertbörse einstellen oder voreilig Angebote der gegnerischen Versicherung annehmen, sondern den Verkauf auf Grundlage des Gutachtens dokumentiert abwickeln.
Verwandte Begriffe
Restwert
Der Wert, den ein verunfalltes Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
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