Lexikon-Eintrag
Beweissicherung
Die Dokumentation aller Schadensspuren und Umstände nach einem Unfall, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
Definition
Beweissicherung umfasst sämtliche Maßnahmen zur dauerhaften Festhaltung des Schadensbildes unmittelbar nach einem Unfallereignis. Dazu zählen Fotos der Endstellung der Fahrzeuge, der Schadensbereiche aus mehreren Perspektiven, der Unfallstelle einschließlich Bremsspuren, Splitterfeldern und Verkehrszeichen sowie der Personalien aller Beteiligten und Zeugen. Auch der polizeiliche Unfallbericht und der schriftliche Unfallbericht der Beteiligten sind Bestandteil der Beweissicherung. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sichert in seinem Gutachten Beweise zur Schadensursache, zur Reparaturwürdigkeit, zum Wiederbeschaffungswert und zur Wertminderung – diese Dokumentation ist später vor Gericht und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung von zentraler Bedeutung. Wer Beweise nicht sichert, riskiert Beweisnachteile bei strittiger Haftungsfrage, da im Streitfall der Anspruchsteller die Schadenshöhe und den Schadenshergang darlegen und beweisen muss. Eine sorgfältige Beweissicherung am Unfalltag entscheidet häufig über den späteren Regulierungserfolg.
Verwandte Begriffe
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Freie Gutachterwahl (§249 BGB)
Der Geschädigte darf den Sachverständigen seines Vertrauens frei wählen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
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