Lexikon-Eintrag
Differenzbesteuerung
Umsatzsteuerregelung beim Gebrauchtwagenhandel, die nur die Handelsspanne und nicht den vollen Verkaufspreis besteuert.
Definition
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine besondere Form der Umsatzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel. Statt auf den vollen Verkaufspreis wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Haendlers erhoben. Beim Gebrauchtwagenkauf von einem Haendler ist diese Praxis ueblich, da viele Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Mehrwertsteuerausweis angekauft werden. Im Schadensfall ist die Differenzbesteuerung relevant fuer die Bewertung des Wiederbeschaffungswertes. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Wiederbeschaffungsaufwand der differenzbesteuerte Wert anzusetzen ist, wenn das Fahrzeug typischerweise nur differenzbesteuert auf dem Markt verfuegbar ist. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro spart der Geschaedigte gegenueber einem regelbesteuerten Fahrzeug rund 1.700 Euro Umsatzsteuer. Das Gutachten weist die Steuerart explizit aus. Bei Neufahrzeugen oder gewerblich genutzten Fahrzeugen gilt die Regelbesteuerung mit voller Mehrwertsteuer.
Verwandte Begriffe
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Marktwert
Im freien Markt erzielbarer Verkaufspreis eines Fahrzeugs zum Bewertungsstichtag.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
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