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Lexikon-Eintrag

Faelligkeit

Zeitpunkt, ab dem die gegnerische Versicherung den Schadensersatz auszahlen muss.

Definition

Die Faelligkeit der Schadensersatzforderung tritt grundsaetzlich mit Entstehen des Anspruchs ein, also mit dem Unfallereignis. Praktisch wird die Forderung jedoch erst dann durchsetzbar, wenn die Versicherung den Schaden in zumutbarer Frist pruefen konnte. Die Rechtsprechung gewaehrt dem Versicherer eine Pruefungsfrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wie Gutachten, Reparaturrechnung und Anspruchsschreiben. Nach § 271 BGB ist die Leistung sofort faellig, soweit kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. Versaeumt die Versicherung die Frist, geraet sie in Zahlungsverzug nach § 286 BGB und schuldet Verzugszinsen in Hoehe von fuenf Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz. Bei einer Schadensumme von 12.000 Euro entstehen so monatliche Verzugszinsen von rund 65 Euro. Mit anwaltlicher Mahnung und Fristsetzung beschleunigen Sie die Auszahlung.

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