Lexikon-Eintrag
Regulierungsfrist
Angemessener Zeitraum, in dem die gegnerische Versicherung den Schadensfall pruefen und auszahlen muss.
Definition
Die Regulierungsfrist ist die Zeitspanne, die der Haftpflichtversicherung des Schaedigers fuer Pruefung und Auszahlung des Schadens zusteht. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung gewaehrt jedoch in der Regel vier bis sechs Wochen ab Vorlage aller pruefungsrelevanten Unterlagen wie Gutachten, Reparaturrechnung, Anspruchsschreiben und Nachweis der Aktivlegitimation. Bei einfachen Faellen sind drei Wochen ueblich, bei komplexen Personenschaeden koennen mehrere Monate angemessen sein. Verzoegert die Versicherung die Regulierung ohne sachlichen Grund, geraet sie nach § 286 BGB in Verzug. Sie schuldet dann Verzugszinsen von fuenf Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz. Eine anwaltliche Mahnung mit konkreter Fristsetzung von zwei Wochen ist ein bewaehrtes Mittel, die Regulierung zu beschleunigen. Bei dauerhafter Verzoegerung kommt eine Klage auf Zahlung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Faelligkeit
Zeitpunkt, ab dem die gegnerische Versicherung den Schadensersatz auszahlen muss.
Zahlungsverzug
Verzoegerte Zahlung der Versicherung nach Faelligkeit, die Verzugszinsen und weitere Kosten ausloest.
Direktanspruch nach § 115 VVG
Recht des Geschaedigten, Schadensersatz unmittelbar bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung einzufordern.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
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