Lexikon-Eintrag
Hauptuntersuchung HU
Gesetzlich vorgeschriebene technische Pruefung der Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs.
Definition
Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist die regelmaessig vorgeschriebene technische Ueberpruefung der Verkehrssicherheit nach § 29 StVZO. Sie wird von Pruefstellen wie TUEV, DEKRA, GTU oder KUES durchgefuehrt. Bei Pkw findet die erste HU 36 Monate nach Erstzulassung statt, danach alle 24 Monate. Geprueft werden Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Achsen, Karosserie, Abgasverhalten und Sicherheitseinrichtungen. Eine bestandene HU wird durch die HU-Plakette am Kennzeichen dokumentiert. Im Schadensfall ist die HU relevant, weil eine abgelaufene Hauptuntersuchung den Wiederbeschaffungswert mindern kann. Auch Vorschaeden, die bei der HU bereits beanstandet wurden, beeinflussen die Bewertung. Bei einem Totalschaden mit ablaufender HU sind eventuell anstehende Reparaturen aus der HU keine Sowieso-Posten und werden nicht von der Schadenssumme abgezogen, sofern sie nicht unmittelbar bevorstanden. Der Sachverstaendige dokumentiert den HU-Stand im Gutachten als Bewertungsmerkmal.
Verwandte Begriffe
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Marktwert
Im freien Markt erzielbarer Verkaufspreis eines Fahrzeugs zum Bewertungsstichtag.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
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