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Lexikon-Eintrag

Hauptuntersuchung HU

Gesetzlich vorgeschriebene technische Pruefung der Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs.

Definition

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist die regelmaessig vorgeschriebene technische Ueberpruefung der Verkehrssicherheit nach § 29 StVZO. Sie wird von Pruefstellen wie TUEV, DEKRA, GTU oder KUES durchgefuehrt. Bei Pkw findet die erste HU 36 Monate nach Erstzulassung statt, danach alle 24 Monate. Geprueft werden Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Achsen, Karosserie, Abgasverhalten und Sicherheitseinrichtungen. Eine bestandene HU wird durch die HU-Plakette am Kennzeichen dokumentiert. Im Schadensfall ist die HU relevant, weil eine abgelaufene Hauptuntersuchung den Wiederbeschaffungswert mindern kann. Auch Vorschaeden, die bei der HU bereits beanstandet wurden, beeinflussen die Bewertung. Bei einem Totalschaden mit ablaufender HU sind eventuell anstehende Reparaturen aus der HU keine Sowieso-Posten und werden nicht von der Schadenssumme abgezogen, sofern sie nicht unmittelbar bevorstanden. Der Sachverstaendige dokumentiert den HU-Stand im Gutachten als Bewertungsmerkmal.

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