Lexikon-Eintrag
Mietwagenanspruch
Anspruch des Geschädigten auf einen Ersatzwagen während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Definition
Der Mietwagenanspruch besteht, wenn das eigene Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist und während der Ausfallzeit ein konkreter Bedarf an einem Ersatzfahrzeug besteht. Erstattungsfähig sind die Mietwagenkosten in einer der Fahrzeugklasse entsprechenden oder einer Klasse darunter liegenden Kategorie für die Dauer der gutachterlich festgestellten Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungszeit. Wird das Fahrzeug nur wenig genutzt – Faustregel unter etwa 20 bis 25 Kilometer pro Tag – kann statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung wirtschaftlicher sein. Die Versicherer prüfen die Mietwagenkosten regelmäßig anhand sogenannter Schwacke- oder Fraunhofer-Tabellen und kürzen Beträge oberhalb des Normaltarifs. Der Geschädigte unterliegt der Schadenminderungspflicht und muss bei der Anmietung einen wirtschaftlich vernünftigen Tarif wählen. Eigenersparnisse von rund 5 bis 10 Prozent für ersparten Verschleiß werden in der Regel abgezogen.
Verwandte Begriffe
Nutzungsausfallentschädigung
Pauschale Geldentschädigung für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Schadenminderungspflicht
Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
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