Lexikon-Eintrag
Nutzungsausfallentschädigung
Pauschale Geldentschädigung für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Definition
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein anerkannter Schadensersatzanspruch für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit des eigenen Fahrzeugs während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Sie wird dann gezahlt, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, das Fahrzeug aber nutzen wollte und konnte. Die Höhe richtet sich nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einstufen – die Tagessätze liegen je nach Klasse zwischen etwa 23 und 175 Euro. Beispiel: Für einen VW Golf der Gruppe E ergeben sich rund 43 Euro pro Tag, bei 14 Reparaturtagen also 602 Euro. Voraussetzung ist neben dem Nutzungswillen die fehlende Verfügbarkeit eines Zweitwagens. Bei Totalschaden umfasst der Anspruch auch eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer von typischerweise 12 bis 14 Tagen. Selbstständige können statt der Pauschale auch konkreten Verdienstausfall geltend machen, sofern dieser belegt wird.
Verwandte Begriffe
Mietwagenanspruch
Anspruch des Geschädigten auf einen Ersatzwagen während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Schadenminderungspflicht
Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
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