Lexikon-Eintrag
Allgemeine Auslagenpauschale
Pauschale Erstattung kleiner Nebenkosten nach einem Verkehrsunfall ohne Einzelnachweis.
Definition
Die allgemeine Auslagenpauschale deckt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kleinere Nebenkosten ab, etwa Telefonate, Porto, Fahrten zur Werkstatt oder Kopien. Die Rechtsprechung hat sich auf einen Pauschalbetrag von in der Regel 25 bis 30 Euro eingependelt, ohne dass Sie einzelne Belege vorlegen müssen. Grundlage ist § 249 BGB, der den Geschädigten so stellen soll, wie er ohne den Unfall stünde. Sie können diese Pauschale neben den eigentlichen Reparaturkosten, dem Sachverständigenhonorar und weiteren Schadensposten geltend machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzt diesen Betrag in der Praxis selten, da er gerichtlich anerkannt ist. Die Höhe variiert je nach Gerichtsbezirk geringfügig. Bei nachweisbar höheren Auslagen können Sie diese statt der Pauschale konkret abrechnen, was sich aber meist nur bei aufwändigen Schadensfällen lohnt.
Verwandte Begriffe
Erstattungsumfang
Gesamtheit aller Schadenspositionen, die nach einem unverschuldeten Unfall ersetzt werden muessen.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Schadenminderungspflicht
Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
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