Lexikon-Eintrag
Erstattungsumfang
Gesamtheit aller Schadenspositionen, die nach einem unverschuldeten Unfall ersetzt werden muessen.
Definition
Der Erstattungsumfang umfasst alle Vermoegensnachteile, die Ihnen durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen. Grundlage ist § 249 BGB: Sie sollen so gestellt werden, als waere der Unfall nie passiert. Erstattet werden Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Sachverstaendigenhonorar, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Verbringungskosten, Anwaltsgebuehren und die Auslagenpauschale. Hinzu kommen gegebenenfalls Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten. Bei einem typischen Mittelklasseschaden mit 8.000 Euro Reparaturkosten summieren sich die Nebenposten schnell auf 1.500 bis 2.500 Euro. Der Geschaedigte hat eine Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB und darf die Kosten nicht unnoetig in die Hoehe treiben. Andererseits muss er sich nicht auf die guenstigste Variante verweisen lassen, sondern darf eine fachgerechte Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt verlangen.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Auslagenpauschale
Pauschale Erstattung kleiner Nebenkosten nach einem Verkehrsunfall ohne Einzelnachweis.
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
Nutzungsausfallentschädigung
Pauschale Geldentschädigung für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
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