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Lexikon-Eintrag

Anhörungsbogen

Schriftliche Aufforderung der Bußgeldstelle an den Beschuldigten zur Stellungnahme bei Verkehrsverstößen.

Definition

Der Anhörungsbogen ist ein behördliches Schreiben, mit dem die Bußgeldstelle Sie als Beschuldigten zu einem Verkehrsverstoß anhört. Er ist Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 55 OWiG) und enthält den Tatvorwurf, das Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) sowie ein Antwortformular. Sie haben grundsätzlich keine Pflicht zur Aussage in der Sache (Aussageverweigerungsrecht, § 55 StPO analog), müssen aber Ihre Personalien angeben, wenn Sie als Halter befragt werden. Wichtig: Schweigen ist erlaubt und wirkt sich nicht zu Ihrem Nachteil aus. Bei Unfallbeteiligung als Schädiger ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, bevor Sie antworten - eine voreilige Schuldanerkenntnis kann teuer werden. Als Geschädigter kann Sie ein Anhörungsbogen ebenfalls erreichen, wenn der Hergang strittig ist - hier ist eine sachliche, durch Beweise gestützte Schilderung sinnvoll. Antwortfrist typischerweise 7 bis 14 Tage. Die Antwort kann das Verfahren entscheidend beeinflussen: Bei plausibler Schilderung wird das Verfahren gegebenenfalls eingestellt. Eine Rechtsschutzversicherung deckt anfallende Anwaltskosten häufig ab.

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