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Lexikon-Eintrag

Unfallaufnahme Polizei

Behördliche Dokumentation eines Verkehrsunfalls durch die Polizei mit Personalien, Hergang und Sachverhalt.

Definition

Die polizeiliche Unfallaufnahme ist die behördliche Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Die Polizei sollte gerufen werden bei: Personenschäden, Schaden über circa 2.000 Euro, Fahrerflucht, Trunkenheitsverdacht, strittigem Hergang oder ausländischen Fahrzeugen. Bei reinen Bagatellschäden mit kooperativen Beteiligten ist die Polizei nicht zwingend - hier reichen Datenaustausch und schriftliche Unfallschilderung. Die Polizei nimmt auf: Personalien aller Beteiligten, Fahrzeugdaten, Versicherungsdaten, Zeugenaussagen, Tatortskizze, Lichtbilder, Schadensbeschreibung, Atemalkohol-/Drogentest, gegebenenfalls Aussagen zur Schuldfrage. Sie als Geschädigter erhalten ein Aktenzeichen und können nach 4 bis 12 Wochen über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen. Die Polizeiakte ist starkes Beweismittel im Schadensersatzprozess. Wichtig: Geben Sie bei der Polizei eine sachliche Schilderung ab - keine Schuldanerkenntnisse. Bei Unsicherheit verweisen Sie auf Ihren Anwalt. Polizeiliche Atteste über Ihre Verletzungen sind Grundlage für Schmerzensgeldansprüche. Die Aufnahme ist für Sie kostenlos.

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