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Lexikon-Eintrag

Zeugenaussage

Schilderung eines unbeteiligten Beobachters zum Unfallhergang als wichtiges Beweismittel.

Definition

Die Zeugenaussage ist die Schilderung eines unbeteiligten Beobachters zum Unfallhergang und ein zentrales Beweismittel in der Schadensregulierung. Bei strittigen Unfällen ist sie oft entscheidend. Sie als Geschädigter sollten am Unfallort umgehend Zeugen ansprechen, deren Personalien (Name, Anschrift, Telefonnummer) notieren und um eine kurze schriftliche Schilderung bitten - idealerweise vor Ort. Auch andere Verkehrsteilnehmer, die hinter Ihnen gefahren sind, kommen als Zeugen in Frage. Die Polizei nimmt im Rahmen der Unfallaufnahme regelmäßig Zeugenaussagen auf. Im Zivilprozess können Zeugen vor Gericht förmlich vernommen werden (§ 373 ff. ZPO). Die Beweiskraft hängt ab von: Glaubwürdigkeit der Person, Sichtposition, Zeitnähe der Aussage, Detailreichtum, Übereinstimmung mit objektiven Spuren. Achtung bei Mitfahrern oder Familienangehörigen: Diese gelten als parteinah und werden vom Gericht kritischer bewertet. Beispiel: Vorfahrtsstreit an einer Kreuzung - die Aussage eines unbeteiligten Fußgängers, der die Ampelphase gesehen hat, kann den Prozess entscheiden. Halten Sie Aussagen schriftlich fest und sichern Sie Kontaktdaten.

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