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Lexikon-Eintrag

Bußgeldbescheid

Behördlicher Bescheid mit Festsetzung einer Geldbuße bei nachgewiesenen Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Definition

Der Bußgeldbescheid ist der amtliche Bescheid, mit dem die Bußgeldstelle eine Geldbuße wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten festsetzt (§ 65 OWiG). Er folgt typischerweise auf einen Anhörungsbogen, kann aber bei eindeutigen Verstößen auch direkt ergehen. Inhalt: Tatvorwurf, festgesetzte Geldbuße, gegebenenfalls Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Auslagen. Sie haben binnen zwei Wochen ab Zustellung das Recht zum Einspruch (§ 67 OWiG). Der Einspruch kann formlos schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Kommt es zum Verfahren, entscheidet das Amtsgericht. Bei Verkehrsunfällen kann ein Bußgeldbescheid die zivilrechtliche Haftung präjudizieren - eine bestandskräftige Bußgeldfestsetzung wird im Schadensersatzprozess als starkes Indiz für die Schuld gewertet. Sie als Geschädigter sollten ein Bußgeldverfahren gegen den Unfallgegner verfolgen - eine Verurteilung erleichtert die Schadensregulierung erheblich. Beispiel: Auffahrunfall mit 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt Flensburg gegen den Auffahrenden - die Versicherung kann den Schaden danach kaum noch streiten. Bewahren Sie Bußgeldbescheide als Beweismittel auf.

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