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Lexikon-Eintrag

Punkte Flensburg

Punktesystem im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Erfassung verkehrsrechtlicher Verstöße.

Definition

Das Punktesystem in Flensburg (Fahreignungsregister, FAER) erfasst verkehrsrechtlich relevante Verstöße jedes Kraftfahrers (§ 4 StVG). Skala: 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung 21-30 km/h innerorts), 2 Punkte für besonders gefährliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit ohne Unfall), 3 Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnis-Entzug (z. B. Trunkenheit mit Unfall). Konsequenzen: Bei 4-5 Punkten Ermahnung, bei 6-7 Punkten Verwarnung, bei 8 Punkten Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte werden nach 2,5 (1 Punkt), 5 (2 Punkte) bzw. 10 Jahren (3 Punkte) gelöscht. Sie als Geschädigter sind hiervon nicht betroffen - es sei denn, Sie tragen ein Mitverschulden. Bei Schadensregulierungen ist eine Verurteilung des Schädigers mit Punkteeintrag ein klares Indiz für dessen Verschulden. Beispiel: Auffahrunfall mit 1 Punkt für den Auffahrer - die Haftungsfrage ist damit faktisch zugunsten des Geschädigten entschieden. Punktestände sind über das KBA online abrufbar.

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