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Lexikon-Eintrag

Verkehrsüberwachung

Polizeiliche und kommunale Überwachung des Straßenverkehrs durch Geschwindigkeits-, Abstands- und Verhaltenskontrollen.

Definition

Verkehrsüberwachung umfasst alle staatlichen Maßnahmen zur Kontrolle des Straßenverkehrs - durch Polizei, kommunale Ordnungsämter und automatisierte Anlagen. Methoden: Geschwindigkeitsmessungen (Radar, Laser, Section Control), Abstandsmessung (auf Autobahnen mittels Brückenpfeiler-Anlagen), Rotlichtüberwachung an Ampeln, mobile Kontrollen (Streife), Verkehrszählungen. Daneben gibt es spezielle Überwachung bei Lkw (Mautkontrolle), Gefahrgut (BAG), Trunkenheit und Drogen (Schwerpunktkontrollen). Sie als Geschädigter profitieren indirekt: Verkehrsüberwachung dient der Unfallprävention und liefert im Einzelfall Beweismittel. Wenn der Unfallgegner unmittelbar vor dem Unfall geblitzt wurde, kann das Messprotokoll seine Geschwindigkeit und damit das Verschulden belegen. Anwälte können solche Daten oft beschaffen. Auch Dashcam-Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer oder Verkehrskameras (Section Control) können wertvolle Beweise sein. Beispiel: Autobahnunfall - Section-Control-Daten belegen, dass der Auffahrer mit 30 km/h zu hoch unterwegs war - die Schuld ist klar zugewiesen. Datenschutzfragen sind im Einzelfall zu klären.

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