Lexikon-Eintrag
Fahrerlaubnis-Entzug
Behördlicher oder gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren Verkehrsverstößen oder Eignungsmängeln.
Definition
Der Fahrerlaubnis-Entzug ist die zwingende Maßnahme bei schweren Verkehrsverstößen oder festgestellter Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Rechtsgrundlagen: § 69 StGB (gerichtlicher Entzug bei Straftaten wie Trunkenheit, Unfallflucht, Nötigung), § 3 StVG (verwaltungsbehördlicher Entzug bei Punktestand 8+ in Flensburg), § 4 StVG (Fahreignungsregister). Folgen: Sofortige Abgabe des Führerscheins, Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre, in schweren Fällen lebenslang. Wiedererlangung erfordert Antrag, oft kombiniert mit MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) und Aufbauseminar. Sie als Geschädigter eines Unfalls können profitieren: Wird dem Schädiger die Fahrerlaubnis entzogen (z. B. wegen Trunkenheit), liegt klar grobes Verschulden vor - die Schadensregulierung wird einfacher, Mitverschuldenseinwände der Versicherung sind ausgeschlossen. Auch Schmerzensgeld fällt höher aus. Beispiel: Trunkenheitsfahrer (1,2 Promille) verursacht Unfall - Fahrerlaubnis-Entzug für 12 Monate, 700 Euro Bußgeld, Regress der Versicherung gegen den Fahrer (max. 5.000 Euro).
Verwandte Begriffe
Punkte Flensburg
Punktesystem im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Erfassung verkehrsrechtlicher Verstöße.
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Strafbares Entfernen vom Unfallort ohne Feststellung der Personalien als unerlaubte Pflichtverletzung.
Bußgeldbescheid
Behördlicher Bescheid mit Festsetzung einer Geldbuße bei nachgewiesenen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Regress
Rückforderung der Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen oder grobem Fehlverhalten.
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