HaftpflichtengelHaftpflichtEngel
Zurück zum Lexikon

Lexikon-Eintrag

Fahrerlaubnis-Entzug

Behördlicher oder gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren Verkehrsverstößen oder Eignungsmängeln.

Definition

Der Fahrerlaubnis-Entzug ist die zwingende Maßnahme bei schweren Verkehrsverstößen oder festgestellter Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Rechtsgrundlagen: § 69 StGB (gerichtlicher Entzug bei Straftaten wie Trunkenheit, Unfallflucht, Nötigung), § 3 StVG (verwaltungsbehördlicher Entzug bei Punktestand 8+ in Flensburg), § 4 StVG (Fahreignungsregister). Folgen: Sofortige Abgabe des Führerscheins, Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre, in schweren Fällen lebenslang. Wiedererlangung erfordert Antrag, oft kombiniert mit MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) und Aufbauseminar. Sie als Geschädigter eines Unfalls können profitieren: Wird dem Schädiger die Fahrerlaubnis entzogen (z. B. wegen Trunkenheit), liegt klar grobes Verschulden vor - die Schadensregulierung wird einfacher, Mitverschuldenseinwände der Versicherung sind ausgeschlossen. Auch Schmerzensgeld fällt höher aus. Beispiel: Trunkenheitsfahrer (1,2 Promille) verursacht Unfall - Fahrerlaubnis-Entzug für 12 Monate, 700 Euro Bußgeld, Regress der Versicherung gegen den Fahrer (max. 5.000 Euro).

Verwandte Begriffe

Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.

Gutachten kostenlos starten