Lexikon-Eintrag
Anwaltliche Erstberatung
Erstes Beratungsgespraech mit einem Rechtsanwalt zur Klaerung Ihrer Anspruechte nach einem Unfall.
Definition
Die anwaltliche Erstberatung dient dazu, nach einem Verkehrsunfall die Rechtslage zu klaeren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden traegt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten gemaess § 249 BGB als Teil des erforderlichen Herstellungsaufwands. Sie haben damit Anspruch auf eine kostenfreie Vertretung, sofern die Haftung dem Grunde nach unstrittig ist. Nach § 34 RVG ist die Erstberatung fuer Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt prueft Haftungsquote, Aktivlegitimation, Forderungsabtretung und die Hoehe der Schadenspositionen. Er korrespondiert direkt mit der Versicherung und wehrt unberechtigte Kuerzungen ab. Bei Mitverschulden oder strittiger Schuldfrage sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie schriftliche Erklaerungen abgeben oder Vergleiche unterzeichnen.
Verwandte Begriffe
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Aktivlegitimation
Berechtigung des Geschaedigten, Schadensersatzanspruechte im eigenen Namen geltend zu machen.
Haftungsquote
Prozentualer Anteil, zu dem ein Unfallbeteiligter fuer den entstandenen Schaden einstehen muss.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
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