Lexikon-Eintrag
Haftungsquote
Prozentualer Anteil, zu dem ein Unfallbeteiligter fuer den entstandenen Schaden einstehen muss.
Definition
Die Haftungsquote bestimmt, in welchem prozentualen Verhaeltnis die Unfallbeteiligten fuer den Schaden aufkommen. Sie wird auf Grundlage von § 17 StVG und § 254 BGB durch Abwaegung der jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeitraege ermittelt. Typische Quoten sind 100/0 bei klarer Schuld, 75/25 bei deutlichem Hauptverschulden mit Mitverursachung, 50/50 bei gleichwertigen Beitraegen oder unklarer Lage. Die Rechtsprechung hat fuer viele Standardsituationen wie Auffahrunfall, Spurwechsel oder Vorfahrtsverletzung feste Quotentabellen entwickelt. Bei einer Haftungsquote von 70 Prozent zu Ihren Gunsten und einem Gesamtschaden von 10.000 Euro erhalten Sie 7.000 Euro ausgezahlt. Strittig sind Quoten besonders bei beidseitigem Verschulden, fehlenden Zeugen oder unklarer Spurenlage. Ein Sachverstaendigengutachten und gegebenenfalls eine Unfallrekonstruktion helfen, die richtige Quote zu sichern. Die Versicherer schlagen oft eine fuer sie guenstigere Quote vor.
Verwandte Begriffe
Mitverschulden nach § 254 BGB
Eigener Verursachungs- oder Verschuldensbeitrag des Geschaedigten, der den Schadensersatz mindert.
Quotelung
Aufteilung des Schadens nach Haftungsquoten zwischen den Unfallbeteiligten.
Gefaehrdungshaftung nach § 7 StVG
Verschuldensunabhaengige Haftung des Fahrzeughalters fuer Schaeden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs.
Gesamtschuldnerische Haftung
Mehrere Schaediger haften gemeinsam, der Geschaedigte kann jeden einzeln in voller Hoehe in Anspruch nehmen.
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