Lexikon-Eintrag
Quotelung
Aufteilung des Schadens nach Haftungsquoten zwischen den Unfallbeteiligten.
Definition
Quotelung bezeichnet die anteilige Aufteilung der Schadenssumme entsprechend der Haftungsquote der Unfallbeteiligten. Sie folgt aus § 17 StVG und § 254 BGB und wird angewandt, wenn beide Seiten zum Unfall beigetragen haben. Bei einer Quotelung von 60 zu 40 zu Ihren Gunsten und einem Schaden von 10.000 Euro erhalten Sie 6.000 Euro vom Gegner. Ihre eigenen 40 Prozent muessen Sie selbst tragen oder ueber eine Vollkaskoversicherung abwickeln. Wichtig ist, dass die Quotelung fuer alle Schadenspositionen gleichermassen gilt, also auch fuer Wertminderung, Mietwagen, Gutachterkosten und Auslagenpauschale. Eine Ausnahme bilden Anwaltskosten, die bei der Quote mitberechnet werden. In der Praxis bieten Versicherungen oft eine schnelle 50/50-Loesung an, die nicht immer fair ist. Lassen Sie unklare Quoten anwaltlich pruefen, gegebenenfalls mit einem Unfallrekonstruktionsgutachten, bevor Sie eine Quotelung akzeptieren.
Verwandte Begriffe
Haftungsquote
Prozentualer Anteil, zu dem ein Unfallbeteiligter fuer den entstandenen Schaden einstehen muss.
Mitverschulden nach § 254 BGB
Eigener Verursachungs- oder Verschuldensbeitrag des Geschaedigten, der den Schadensersatz mindert.
Gefaehrdungshaftung nach § 7 StVG
Verschuldensunabhaengige Haftung des Fahrzeughalters fuer Schaeden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
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