Lexikon-Eintrag
Anwendungsbereich
Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich einer Versicherungsbedingung oder Rechtsnorm im konkreten Fall.
Definition
Der Anwendungsbereich definiert, in welchen Fällen eine bestimmte Versicherungsbedingung oder gesetzliche Regelung greift. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst der Anwendungsbereich grundsätzlich alle Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen (§ 1 PflVG, § 2 KfzPflVV). Ausgeschlossen sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden (§ 103 VVG) oder Schäden bei Renn- und Übungsfahrten. Sie als Geschädigter sollten prüfen, ob Ihr konkreter Schadensfall in den Anwendungsbereich der gegnerischen Haftpflichtversicherung fällt. Üblicherweise ist dies der Fall bei Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen, in Parkhäusern und auf Privatgrundstücken mit Verkehr. Bei Sonderfällen (Anhängerschäden, Be- und Entladeschäden, abgestellte Fahrzeuge) kann der Anwendungsbereich strittig sein. Beispiel: Ein gegen Ihr parkendes Auto rollender, unbesetzter Lkw fällt nicht in die Kfz-Haftpflicht des Lkw-Halters, sondern in dessen Betriebshaftpflicht. Hier ist anwaltlicher Rat empfehlenswert.
Verwandte Begriffe
Pflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Zulassung jedes Kraftfahrzeugs.
VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Zentrales Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Geschädigtem.
Schadensregulierung Versicherung
Bearbeitungsprozess der Versicherung von Schadensmeldung bis zur Auszahlung des Schadensersatzes an den Geschädigten.
Deckungssumme
Vereinbarter Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung pro Schadensfall einsteht.
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