HaftpflichtengelHaftpflichtEngel
Zurück zum Lexikon

Lexikon-Eintrag

Anwendungsbereich

Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich einer Versicherungsbedingung oder Rechtsnorm im konkreten Fall.

Definition

Der Anwendungsbereich definiert, in welchen Fällen eine bestimmte Versicherungsbedingung oder gesetzliche Regelung greift. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst der Anwendungsbereich grundsätzlich alle Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen (§ 1 PflVG, § 2 KfzPflVV). Ausgeschlossen sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden (§ 103 VVG) oder Schäden bei Renn- und Übungsfahrten. Sie als Geschädigter sollten prüfen, ob Ihr konkreter Schadensfall in den Anwendungsbereich der gegnerischen Haftpflichtversicherung fällt. Üblicherweise ist dies der Fall bei Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen, in Parkhäusern und auf Privatgrundstücken mit Verkehr. Bei Sonderfällen (Anhängerschäden, Be- und Entladeschäden, abgestellte Fahrzeuge) kann der Anwendungsbereich strittig sein. Beispiel: Ein gegen Ihr parkendes Auto rollender, unbesetzter Lkw fällt nicht in die Kfz-Haftpflicht des Lkw-Halters, sondern in dessen Betriebshaftpflicht. Hier ist anwaltlicher Rat empfehlenswert.

Verwandte Begriffe

Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.

Gutachten kostenlos starten