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Lexikon-Eintrag

VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Zentrales Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Geschädigtem.

Definition

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechtsbeziehungen aller Versicherungsverträge in Deutschland. Es gilt seit 2008 in seiner heutigen Fassung und ergänzt die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Für Sie als Geschädigten besonders wichtig: § 115 VVG begründet den Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers - Sie können also direkt die Versicherung in Anspruch nehmen, ohne den Schädiger zu verklagen. § 100 ff. VVG regeln die Haftpflichtversicherung allgemein, § 117 VVG schützt Sie auch dann, wenn der Versicherungsschutz im Innenverhältnis erloschen ist. Weitere relevante Normen: § 28 VVG (Obliegenheiten), § 81 VVG (Vorsatz), § 86 VVG (Forderungsübergang). Beispiel: Wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners die Prämie nicht gezahlt hat, leistet sie dennoch an Sie nach § 117 VVG. Im Innenverhältnis kann sie dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das VVG schützt Sie als Geschädigten umfassend. Bei juristischen Fragen ist eine Konsultation des aktuellen VVG-Texts oder eines Verkehrsanwalts empfehlenswert.

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