Lexikon-Eintrag
Schadensregulierung Versicherung
Bearbeitungsprozess der Versicherung von Schadensmeldung bis zur Auszahlung des Schadensersatzes an den Geschädigten.
Definition
Die Schadensregulierung ist der gesamte Bearbeitungsprozess eines Versicherungsfalls von der Meldung bis zur Auszahlung. Bei Kfz-Haftpflichtschäden umfasst sie: Schadensaufnahme, Haftungsprüfung, Höhenprüfung, Verhandlung und Auszahlung. Sie als Geschädigter sind Anspruchsteller gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese hat eine Prüfungsfrist von typischerweise vier bis sechs Wochen ab vollständiger Unterlagenvorlage (Gutachten, Anwaltsschreiben, Reparaturrechnung). Bei einfachen Sachverhalten (klare Haftung, plausible Forderung) sollte die Regulierung binnen zwei bis drei Wochen erfolgen. Verzögert die Versicherung über Gebühr, können Sie ab Verzugseintritt (§ 286 BGB) Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszins) verlangen. Übliche Probleme: Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, UPE-Aufschlägen, Mietwagenklassen oder Sachverständigenhonorar. Bei strittigen Positionen empfiehlt sich die Einschaltung eines Verkehrsanwalts - die Anwaltskosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden (BGH-Rechtsprechung). Die Regulierung endet typischerweise mit einer Schlusszahlung samt Abrechnungsschreiben.
Verwandte Begriffe
Forderung
Rechtlich geschuldeter Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz gegenüber Schädiger und dessen Versicherung.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Klageweg
Gerichtliche Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche gegen Schädiger oder Versicherung bei verweigerter Regulierung.
Mahnung
Schriftliche Aufforderung an Versicherung oder Schädiger zur Zahlung einer fälligen Forderung mit Fristsetzung.
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