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Lexikon-Eintrag

Mahnung

Schriftliche Aufforderung an Versicherung oder Schädiger zur Zahlung einer fälligen Forderung mit Fristsetzung.

Definition

Die Mahnung ist die schriftliche Aufforderung an einen Schuldner zur Erfüllung einer fälligen Forderung. Im Schadensregulierungsprozess setzen Sie als Geschädigter die Versicherung damit in Verzug (§ 286 BGB). Voraussetzung ist die Fälligkeit der Forderung - bei vollständig dokumentierten Schadensersatzansprüchen tritt diese typischerweise vier bis sechs Wochen nach Vorlage aller Unterlagen ein. Eine Mahnung sollte enthalten: konkrete Bezifferung der Forderung, Fristsetzung (üblich 7 bis 14 Tage), Hinweis auf rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung. Mit dem Verzugseintritt entstehen weitere Ansprüche: Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB), Mahnkosten (typisch 5 bis 15 Euro pro Mahnung), erweiterte Anwaltskosten. Beispiel: Forderung 5.000 Euro, Verzug seit 1. März, Verzinsung 5 Prozent + Basiszins (z. B. 3,5 Prozent) = 8,5 Prozent jährlich = täglich rund 1,16 Euro. Nach erfolgloser Mahnung folgt das gerichtliche Mahnverfahren oder die Klage. Bewahren Sie alle Mahnungen mit Sendebeleg auf.

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