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Lexikon-Eintrag

Forderung

Rechtlich geschuldeter Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz gegenüber Schädiger und dessen Versicherung.

Definition

Eine Forderung ist ein rechtlich geschuldeter Anspruch auf Leistung - im Verkehrsrecht typischerweise auf Geldzahlung als Schadensersatz. Sie als Geschädigter haben gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung eine Forderung in Höhe sämtlicher unfallbedingter Schadenspositionen. Hierzu zählen Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenhonorar, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschlepp- und Bergungskosten, Anwaltskosten sowie eine Auslagenpauschale (typisch 25 bis 30 Euro). Die Forderung ist zu beziffern und zu begründen - hierzu dient das Schadensgutachten. Sie wird per Schadensmeldung samt Beweisunterlagen geltend gemacht. Die Versicherung hat eine angemessene Prüfungsfrist (typischerweise vier bis sechs Wochen). Bei unberechtigter Verweigerung können Sie die Forderung gerichtlich durchsetzen - die Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis. Beispiel: Reparatur 4.500 Euro, Wertminderung 600 Euro, Gutachten 750 Euro, Nutzungsausfall 14 Tage à 65 Euro = 910 Euro, Auslagen 30 Euro = Gesamtforderung 6.790 Euro. Eine teilweise Anerkennung der Forderung ist möglich.

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