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Lexikon-Eintrag

Klageweg

Gerichtliche Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche gegen Schädiger oder Versicherung bei verweigerter Regulierung.

Definition

Der Klageweg ist die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wenn die außergerichtliche Regulierung scheitert. Sie als Geschädigter können Klage erheben gegen den Schädiger, gegen dessen Haftpflichtversicherung oder gegen beide gesamtschuldnerisch (§ 115 VVG). Die Zuständigkeit liegt bei Streitwerten bis 5.000 Euro beim Amtsgericht, darüber beim Landgericht (§ 23 GVG). Der Gerichtsstand ist wahlweise der Unfallort, der Wohnsitz des Beklagten oder der Versicherungssitz. Die Klage ist anwaltspflichtig vor dem Landgericht (§ 78 ZPO). Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB). Kosten und Risiken: Bei Obsiegen trägt der Beklagte sämtliche Kosten (Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigenkosten). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt typischerweise die Kosten und das Prozessrisiko. Beispiel: Versicherung kürzt 1.800 Euro berechtigter Forderung - Klage vor Amtsgericht, Verfahrensdauer ca. 6 bis 12 Monate. Vor Klageerhebung empfiehlt sich eine letzte schriftliche Mahnung mit Fristsetzung. Vergleichsverhandlungen sind in jedem Verfahrensstadium möglich.

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