Lexikon-Eintrag
Deckungssumme
Vereinbarter Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung pro Schadensfall einsteht.
Definition
Die Deckungssumme ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem eine Versicherung im Schadensfall leistet. In der Kfz-Haftpflicht entspricht sie typischerweise der Versicherungssumme. Gesetzliche Mindestdeckung nach § 4 PflVG: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensereignis. Viele Versicherer bieten Pauschaldeckungen von 50 bis 100 Mio. Euro an. Sie als Geschädigter sind in der Praxis nahezu immer ausreichend abgesichert - nur in extremen Schadensfällen (Massenkarambolagen, Schwerstverletzte mit lebenslanger Pflege) wird die Deckungssumme ausgeschöpft. Die Deckungssumme gilt je Schadensereignis, nicht je Geschädigtem - bei mehreren Geschädigten pro Unfall wird die Summe quotal aufgeteilt. Wichtig zu unterscheiden: Deckungssumme (maximaler Betrag) vs. Selbstbeteiligung (Anteil, den der Versicherungsnehmer selbst trägt) vs. Versicherungssumme (vertraglich vereinbarte Höchstgrenze). Im Regulierungsschreiben weist die Versicherung die anwendbare Deckung aus. Bei Schadenshöhen jenseits der Deckung haftet zusätzlich der Schädiger persönlich.
Verwandte Begriffe
Versicherungssumme
Maximaler Geldbetrag, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall leistet.
Pflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Zulassung jedes Kraftfahrzeugs.
Eintrittspflicht
Verpflichtung der Versicherung zur Schadensregulierung im Rahmen des Versicherungsvertrags und der gesetzlichen Vorgaben.
Anwendungsbereich
Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich einer Versicherungsbedingung oder Rechtsnorm im konkreten Fall.
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