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Lexikon-Eintrag

Deckungssumme

Vereinbarter Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung pro Schadensfall einsteht.

Definition

Die Deckungssumme ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem eine Versicherung im Schadensfall leistet. In der Kfz-Haftpflicht entspricht sie typischerweise der Versicherungssumme. Gesetzliche Mindestdeckung nach § 4 PflVG: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensereignis. Viele Versicherer bieten Pauschaldeckungen von 50 bis 100 Mio. Euro an. Sie als Geschädigter sind in der Praxis nahezu immer ausreichend abgesichert - nur in extremen Schadensfällen (Massenkarambolagen, Schwerstverletzte mit lebenslanger Pflege) wird die Deckungssumme ausgeschöpft. Die Deckungssumme gilt je Schadensereignis, nicht je Geschädigtem - bei mehreren Geschädigten pro Unfall wird die Summe quotal aufgeteilt. Wichtig zu unterscheiden: Deckungssumme (maximaler Betrag) vs. Selbstbeteiligung (Anteil, den der Versicherungsnehmer selbst trägt) vs. Versicherungssumme (vertraglich vereinbarte Höchstgrenze). Im Regulierungsschreiben weist die Versicherung die anwendbare Deckung aus. Bei Schadenshöhen jenseits der Deckung haftet zusätzlich der Schädiger persönlich.

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