Lexikon-Eintrag
Versicherungssumme
Maximaler Geldbetrag, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall leistet.
Definition
Die Versicherungssumme ist der maximale Geldbetrag, den die Versicherung im Schadensfall leistet. In der Kfz-Haftpflicht ist sie gesetzlich als Mindestdeckungssumme festgelegt (§ 4 PflVG): 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden, 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Schadensereignis. Viele Versicherer bieten höhere Summen an - üblich sind heute 100 Mio. Euro pauschal, was praktisch jede denkbare Forderung abdeckt. Sie als Geschädigter sind durch die Pflichtversicherung umfassend geschützt - reale Fälle, in denen die Summe ausgeschöpft wird, sind selten und betreffen typischerweise schwerste Personenschäden mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit. Bei Reichen Sie Ihre Forderung über die Versicherungssumme hinaus geltend machen, haftet darüber hinaus der Schädiger persönlich - dies ist allerdings nur bei zahlungskräftigen Schädigern erfolgversprechend. Bei der eigenen Kasko-Versicherung ist die Versicherungssumme typischerweise der Wiederbeschaffungswert oder Listenpreis Ihres Fahrzeugs.
Verwandte Begriffe
Deckungssumme
Vereinbarter Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung pro Schadensfall einsteht.
Pflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Zulassung jedes Kraftfahrzeugs.
Eintrittspflicht
Verpflichtung der Versicherung zur Schadensregulierung im Rahmen des Versicherungsvertrags und der gesetzlichen Vorgaben.
VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Zentrales Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Geschädigtem.
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