Lexikon-Eintrag
Auslandsunfall
Verkehrsunfall, der im Ausland stattfindet und besondere rechtliche und versicherungstechnische Regeln auswirft.
Definition
Ein Auslandsunfall ist ein Verkehrsunfall, der ausserhalb Deutschlands stattfindet und nach dem Recht des Unfalllandes abgewickelt wird. Innerhalb der EU sowie in EWR-Staaten greift die Vierte Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie, die Ihnen erlaubt, den Schaden ueber einen deutschen Schadensregulierungsbeauftragten geltend zu machen. Sie muessen also nicht zwingend ins Unfallland reisen, um Ihre Forderung durchzusetzen. Bei Unfaellen ausserhalb der EU ist die Gruene Karte als internationaler Versicherungsnachweis wichtig. Sie regelt, welche Versicherung im jeweiligen Land den Schaden uebernimmt. Wichtig sind unmittelbar nach dem Unfall die Polizei vor Ort, ein detaillierter Unfallbericht, Fotos der Schaeden und Endpositionen sowie Zeugendaten. Sprachbarrieren erschweren die Beweissicherung. Achten Sie darauf, keine fremdsprachigen Erklaerungen ohne Verstaendnis zu unterschreiben. Die Schadensregulierung kann sich erheblich verzoegern, da auslaendische Versicherer eigene Fristen und Verfahren haben. Ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt ist hier praktisch unverzichtbar.
Verwandte Begriffe
Gruene Karte
Internationaler Versicherungsnachweis fuer die Kfz-Haftpflicht im Ausland.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Beweissicherung
Die Dokumentation aller Schadensspuren und Umstände nach einem Unfall, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
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