Lexikon-Eintrag
Gruene Karte
Internationaler Versicherungsnachweis fuer die Kfz-Haftpflicht im Ausland.
Definition
Die Gruene Karte, offiziell Internationale Versicherungskarte fuer Kraftverkehr, ist der gebraeuchliche Nachweis ueber das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland. Sie wird vom Versicherer des Halters ausgestellt und gilt in allen Mitgliedslaendern des Gruene-Karte-Systems. Innerhalb der EU und einiger weiterer Staaten ist die Gruene Karte seit 2021 nicht mehr zwingend erforderlich, da das Kennzeichen als Versicherungsnachweis genuegt. In Laendern wie der Tuerkei, Marokko oder der Ukraine ist sie weiterhin Pflicht. Bei einem Unfall im Ausland weisen Sie mit der Gruenen Karte nach, dass Sie versichert sind, und ermoeglichen so die Schadensregulierung ueber das nationale Buero des Unfalllandes. Sie sollte stets im Fahrzeug mitgefuehrt werden. Die Gruene Karte ist kostenlos und wird auf Anfrage vom eigenen Versicherer ausgestellt. Ohne Gruene Karte kann Ihnen in einigen Laendern die Einreise verweigert werden, oder Sie muessen eine Grenzversicherung abschliessen. Pruefen Sie vor Auslandsfahrten den Geltungsbereich Ihrer Versicherung.
Verwandte Begriffe
Auslandsunfall
Verkehrsunfall, der im Ausland stattfindet und besondere rechtliche und versicherungstechnische Regeln auswirft.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Beweissicherung
Die Dokumentation aller Schadensspuren und Umstände nach einem Unfall, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
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