Lexikon-Eintrag
Elektrofahrzeug-Schaden
Unfallschaden an einem Elektrofahrzeug mit besonderen Anforderungen an Hochvoltsystem und Batterie.
Definition
Ein Elektrofahrzeug-Schaden ist ein Unfallschaden an einem batterieelektrischen Pkw oder Plug-in-Hybriden. Diese Fahrzeuge haben ein Hochvoltsystem mit Batterien von 400 bis 800 Volt, das im Schadensfall besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bei Verdacht auf Batteriebeschaedigung muss das Fahrzeug isoliert abgestellt werden, da es zu thermischen Reaktionen, sogenannten Thermal Runaway, kommen kann. Reparaturen am Hochvoltsystem duerfen nur durch zertifizierte Hochvolttechniker erfolgen. Die Antriebsbatterie ist die teuerste Einzelkomponente eines E-Fahrzeugs. Ihr Austausch kostet je nach Fahrzeug zwischen 12.000 und 35.000 Euro. Schon Verformungen am Batteriegehaeuse koennen einen Tausch erforderlich machen. Wertgutachter beruecksichtigen Restkapazitaet und Ladezyklen. Bei einem unklaren Batteriestatus ist haeufig ein Diagnoseauslesen notwendig, das vom Hersteller protokolliert wird. Zudem entstehen Kosten fuer spezielle Transportmittel, da E-Fahrzeuge nicht per Schleppstange bewegt werden duerfen. Achten Sie darauf, dass der Sachverstaendige Hochvolt-Erfahrung mitbringt und die Antriebsbatterie sachgerecht beurteilt.
Verwandte Begriffe
Karosseriestrukturschaden
Beschaedigung tragender Karosserieteile, die die Statik und Sicherheit des Fahrzeugs beeintraechtigt.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
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