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Lexikon-Eintrag

Ersatzteile UPE

Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Originalersatzteile als Berechnungsgrundlage im Gutachten.

Definition

Die UPE (unverbindliche Preisempfehlung) ist der vom Fahrzeughersteller empfohlene Verkaufspreis für Originalersatzteile. Sie bildet die Berechnungsgrundlage in jedem qualifizierten Schadensgutachten und entspricht dem Preis, den eine markengebundene Fachwerkstatt regulär in Rechnung stellt. Sie als Geschädigter haben nach ständiger BGH-Rechtsprechung Anspruch auf Erstattung der vollen UPE-Preise, auch bei fiktiver Abrechnung - vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre oder wurde stets in einer Markenwerkstatt gewartet (BGH VI ZR 53/09). Versicherer kürzen häufig auf günstigere Identteile oder Gebrauchtteile - prüfen Sie solche Kürzungen kritisch. UPE-Aufschläge in Höhe von 10 bis 25 Prozent über dem Listenpreis sind in vielen Regionen branchenüblich und ebenfalls erstattungsfähig, wenn der Sachverständige sie ortsüblich nachweist. Beispiel: Eine Stoßstange mit UPE 480 Euro plus 20 Prozent Aufschlag ergibt 576 Euro Materialkosten.

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