Lexikon-Eintrag
Ersatzteile UPE
Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Originalersatzteile als Berechnungsgrundlage im Gutachten.
Definition
Die UPE (unverbindliche Preisempfehlung) ist der vom Fahrzeughersteller empfohlene Verkaufspreis für Originalersatzteile. Sie bildet die Berechnungsgrundlage in jedem qualifizierten Schadensgutachten und entspricht dem Preis, den eine markengebundene Fachwerkstatt regulär in Rechnung stellt. Sie als Geschädigter haben nach ständiger BGH-Rechtsprechung Anspruch auf Erstattung der vollen UPE-Preise, auch bei fiktiver Abrechnung - vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre oder wurde stets in einer Markenwerkstatt gewartet (BGH VI ZR 53/09). Versicherer kürzen häufig auf günstigere Identteile oder Gebrauchtteile - prüfen Sie solche Kürzungen kritisch. UPE-Aufschläge in Höhe von 10 bis 25 Prozent über dem Listenpreis sind in vielen Regionen branchenüblich und ebenfalls erstattungsfähig, wenn der Sachverständige sie ortsüblich nachweist. Beispiel: Eine Stoßstange mit UPE 480 Euro plus 20 Prozent Aufschlag ergibt 576 Euro Materialkosten.
Verwandte Begriffe
Originalersatzteile
Vom Fahrzeughersteller gelieferte Ersatzteile mit Garantie für Passgenauigkeit, Qualität und Werterhalt.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Stundenverrechnungssatz
Stundenpreis einer Werkstatt für Reparaturarbeiten als zentrale Berechnungsgrundlage des Schadensgutachtens.
Markengebundene Werkstatt
Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers mit autorisierter Reparaturkompetenz für die jeweilige Marke.
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