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Lexikon-Eintrag

Stundenverrechnungssatz

Stundenpreis einer Werkstatt für Reparaturarbeiten als zentrale Berechnungsgrundlage des Schadensgutachtens.

Definition

Der Stundenverrechnungssatz (StVS) ist der Preis, den eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet. Er ist neben den Ersatzteilkosten der zentrale Kostenfaktor in jedem Schadensgutachten. Die Sätze variieren regional und nach Werkstatttyp: freie Werkstätten 80 bis 130 Euro netto, qualifizierte Fachwerkstätten 130 bis 180 Euro netto, markengebundene Vertragspartner 150 bis 220 Euro netto. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf die ortsüblichen Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, wenn Ihr Fahrzeug bis drei Jahre alt ist oder lückenlos in der Markenwerkstatt gewartet wurde (BGH VI ZR 53/09). Bei älteren Fahrzeugen kann der Verweis auf eine gleichwertige freie Werkstatt zulässig sein, sofern Erreichbarkeit und Qualität nachweisbar gleichwertig sind (BGH VI ZR 91/09). Versicherer kürzen häufig pauschal - prüfen Sie solche Kürzungen kritisch. Der Sachverständige weist im Gutachten ortsübliche Sätze nach (z. B. über DEKRA- oder ZKF-Erhebungen). Eine Kürzung von 150 auf 95 Euro pro Stunde bei 30 Stunden bedeutet 1.650 Euro Differenz.

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