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Lexikon-Eintrag

Reparaturzeit

Im Gutachten kalkulierte Arbeitszeit für die Schadensbehebung als Grundlage für Lohnkosten und Nutzungsausfall.

Definition

Die Reparaturzeit ist die im Schadensgutachten kalkulierte Arbeitszeit (in Arbeitswerten oder Stunden), die zur fachgerechten Schadensbehebung erforderlich ist. Sie wird auf Basis von Herstellervorgaben (z. B. AUDATEX, DAT, Schwacke) ermittelt und mit dem Stundenverrechnungssatz multipliziert. Hieraus ergeben sich die Lohnkosten der Reparatur. Die Reparaturzeit ist auch entscheidend für die Dauer des Nutzungsausfalls oder Mietwagenanspruchs. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf Erstattung der gutachterlich kalkulierten Reparaturzeit, auch wenn die Werkstatt im Einzelfall kürzer arbeitet - bei fiktiver Abrechnung gilt die Kalkulation. Bei konkreter Abrechnung wird die tatsächliche Werkstattrechnung erstattet. Beispiel: 12 Arbeitswerte zu 8 Euro plus 25 Stunden zu 150 Euro netto ergeben 96 Euro plus 3.750 Euro Lohnkosten. Die kalkulierte Reparaturdauer (z. B. 6 Werktage) bestimmt die Mietwagen- oder Nutzungsausfalldauer. Verzögerungen durch Lieferschwierigkeiten verlängern den Erstattungszeitraum.

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