Lexikon-Eintrag
Reparaturweg
Im Schadensgutachten festgelegte Methode und Reihenfolge der Reparaturarbeiten zur fachgerechten Wiederherstellung.
Definition
Der Reparaturweg ist die im Schadensgutachten dokumentierte Methodik, mit der ein Unfallschaden fachgerecht behoben wird. Er umfasst die Auswahl der Reparaturmethode (Instandsetzung oder Erneuerung), die Reihenfolge der Arbeiten, die zu verwendenden Ersatzteile sowie die Lackierprozesse. Der Sachverständige legt den Reparaturweg nach Herstellervorgaben und unter Beachtung von Sicherheits- und Werterhaltungsaspekten fest. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf den im Gutachten kalkulierten Reparaturweg, auch bei fiktiver Abrechnung. Versicherer versuchen häufig, einen günstigeren Reparaturweg zu unterstellen (z. B. Instandsetzung statt Erneuerung) - solche Kürzungen sind nicht selten unzulässig, wenn der Hersteller die Erneuerung vorschreibt. Beispiel: Ein verformter Längsträger ist laut Hersteller zu erneuern, nicht zu richten - die Mehrkosten von 1.200 Euro sind ersatzfähig. Eine fachgerechte Reparaturwegdokumentation umfasst Lichtbilder, Messprotokolle und die Begründung der Methodenwahl. Im Streitfall ist das Gutachten Beweismittel.
Verwandte Begriffe
Fachwerkstatt
Qualifizierter Reparaturbetrieb mit Meistertitel und nachgewiesener Kompetenz für Karosserie- und Lackarbeiten.
Originalersatzteile
Vom Fahrzeughersteller gelieferte Ersatzteile mit Garantie für Passgenauigkeit, Qualität und Werterhalt.
Identitätsreparatur
Vollständige Wiederherstellung des Vorzustands mit Originalteilen und Herstellervorgaben ohne Kompromisse.
Reparaturzeit
Im Gutachten kalkulierte Arbeitszeit für die Schadensbehebung als Grundlage für Lohnkosten und Nutzungsausfall.
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