HaftpflichtengelHaftpflichtEngel
Zurück zum Lexikon

Lexikon-Eintrag

Identitätsreparatur

Vollständige Wiederherstellung des Vorzustands mit Originalteilen und Herstellervorgaben ohne Kompromisse.

Definition

Die Identitätsreparatur bezeichnet die vollständige Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs in den Zustand vor dem Schaden - mit Originalersatzteilen, herstellerkonformen Reparaturmethoden und in einer markengebundenen Fachwerkstatt. Sie als Geschädigter haben hierauf grundsätzlich Anspruch nach § 249 Abs. 2 BGB, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist (BGH-Rechtsprechung). Auch bei älteren Fahrzeugen kann eine Identitätsreparatur gerechtfertigt sein, etwa bei Liebhaberfahrzeugen, Oldtimern oder bei lückenlos geführtem Markenscheckheft. Versicherer versuchen häufig, auf günstigere Reparaturwege (Identteile, freie Werkstätten) zu verweisen - dies müssen Sie nicht akzeptieren, sofern die Voraussetzungen für eine Identitätsreparatur vorliegen. Beispiel: Ein 18 Monate alter BMW mit Heckschaden hat Anspruch auf Reparatur bei einem BMW-Vertragspartner mit Original-BMW-Teilen, auch wenn freie Werkstätten 1.500 Euro günstiger wären. Lassen Sie sich vom Sachverständigen die Erforderlichkeit dokumentieren.

Verwandte Begriffe

Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.

Gutachten kostenlos starten