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Lexikon-Eintrag

Markengebundene Werkstatt

Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers mit autorisierter Reparaturkompetenz für die jeweilige Marke.

Definition

Eine markengebundene Werkstatt (Vertragswerkstatt) ist ein vom Fahrzeughersteller autorisierter Reparaturbetrieb. Sie verfügt über herstellerspezifische Diagnose- und Reparaturausrüstung, Original-Reparaturanleitungen und geschultes Personal. Sie als Geschädigter haben nach BGH-Rechtsprechung (VI ZR 53/09) bei Fahrzeugen bis drei Jahre Alter oder bei lückenlos geführtem Markenscheckheft Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt - auch bei der fiktiven Abrechnung. Die Stundenverrechnungssätze sind dort höher (typisch 150 bis 220 Euro netto), aber voll erstattungsfähig. Versicherer versuchen oft, auf freie Werkstätten zu verweisen - prüfen Sie solche Verweise kritisch. Bei älteren Fahrzeugen ohne Scheckheft kann der Verweis auf eine gleichwertige freie Fachwerkstatt rechtmäßig sein, sofern diese tatsächlich vergleichbare Qualität bietet (BGH VW-Urteil). Beispiel: Ein 2,5 Jahre alter Mercedes hat Anspruch auf Reparatur bei einem Mercedes-Partner, auch wenn dies 800 Euro teurer ist als eine freie Werkstatt.

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