Lexikon-Eintrag
Markengebundene Werkstatt
Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers mit autorisierter Reparaturkompetenz für die jeweilige Marke.
Definition
Eine markengebundene Werkstatt (Vertragswerkstatt) ist ein vom Fahrzeughersteller autorisierter Reparaturbetrieb. Sie verfügt über herstellerspezifische Diagnose- und Reparaturausrüstung, Original-Reparaturanleitungen und geschultes Personal. Sie als Geschädigter haben nach BGH-Rechtsprechung (VI ZR 53/09) bei Fahrzeugen bis drei Jahre Alter oder bei lückenlos geführtem Markenscheckheft Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt - auch bei der fiktiven Abrechnung. Die Stundenverrechnungssätze sind dort höher (typisch 150 bis 220 Euro netto), aber voll erstattungsfähig. Versicherer versuchen oft, auf freie Werkstätten zu verweisen - prüfen Sie solche Verweise kritisch. Bei älteren Fahrzeugen ohne Scheckheft kann der Verweis auf eine gleichwertige freie Fachwerkstatt rechtmäßig sein, sofern diese tatsächlich vergleichbare Qualität bietet (BGH VW-Urteil). Beispiel: Ein 2,5 Jahre alter Mercedes hat Anspruch auf Reparatur bei einem Mercedes-Partner, auch wenn dies 800 Euro teurer ist als eine freie Werkstatt.
Verwandte Begriffe
Fachwerkstatt
Qualifizierter Reparaturbetrieb mit Meistertitel und nachgewiesener Kompetenz für Karosserie- und Lackarbeiten.
Stundenverrechnungssatz
Stundenpreis einer Werkstatt für Reparaturarbeiten als zentrale Berechnungsgrundlage des Schadensgutachtens.
Identitätsreparatur
Vollständige Wiederherstellung des Vorzustands mit Originalteilen und Herstellervorgaben ohne Kompromisse.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Schaden in der Region? Wir helfen kostenfrei.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung – auch das Sachverständigenhonorar. Wir vermitteln einen unabhängigen Gutachter in 24 h.
Gutachten kostenlos starten