Lexikon-Eintrag
Originalersatzteile
Vom Fahrzeughersteller gelieferte Ersatzteile mit Garantie für Passgenauigkeit, Qualität und Werterhalt.
Definition
Originalersatzteile (OE-Teile) sind direkt vom Fahrzeughersteller gelieferte Bauteile, die in Material, Passgenauigkeit und Qualität den Erstausrüstungsteilen entsprechen. Sie sind teurer als Identteile (gleichwertige Teile anderer Hersteller) oder Nachbauteile, garantieren aber die Wiederherstellung des Originalzustands. Sie als Geschädigter haben nach § 249 BGB Anspruch auf Originalersatzteile, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder lückenlos in einer Markenwerkstatt gewartet wurde (BGH VI ZR 53/09). Auch sicherheitsrelevante Teile (Airbags, ABS-Komponenten, Bremsen, Strukturteile) sollten stets als Originalteile verbaut werden. Versicherer kürzen häufig auf günstigere Alternativen - dies müssen Sie nicht akzeptieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Ein Mercedes-Stoßfänger im Original kostet 580 Euro, das Identteil 320 Euro - bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug ist die volle Erstattung der 580 Euro durchsetzbar. Der Sachverständige dokumentiert die Notwendigkeit von Originalteilen im Gutachten.
Verwandte Begriffe
Ersatzteile UPE
Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Originalersatzteile als Berechnungsgrundlage im Gutachten.
Identitätsreparatur
Vollständige Wiederherstellung des Vorzustands mit Originalteilen und Herstellervorgaben ohne Kompromisse.
Markengebundene Werkstatt
Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers mit autorisierter Reparaturkompetenz für die jeweilige Marke.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung des Schadenbetrags auf Gutachtenbasis, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
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